Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Den Geschäftsbeziehungen liegen die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt wurden. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge, auch dann, wenn nicht im einzelnen Falle Bezug genommen wird.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise ab Produktionsort Kiel ausschließlich Verpackung. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote, Entwürfe und andere Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie unverzüglich zurückzugeben. Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller über. Bei Aufträgen, die einschließlich Montage angeboten oder verkauft werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne die niederspannungsseitige Installation sowie ohne die Gestellung eines evtl. notwendigen Montagegerüstes oder Hebezeuges. Etwa anfallende Maurer-, Verputz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten. Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns vor, die gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
3. Entwürfe
Für jeden Auftrag werden grafische Entwürfe durch die Firma milch43 erstellt. Farben, Oberflächen und Materialanmutungen dienen der Darstellung und sind nicht verbindlich. Ein Schadenersatzanspruch bei Nichtgefallen wird ausgeschlossen.
4. Bestellung und Auftragsbestätigung
Aufträge gelten als angenommen, sobald sie durch die Firma milch43 bestätigt sind. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch milch43 beschafft wird, gilt milch43 als Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühr trägt in jedem Fall der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, werden die entstanden Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungen des Auftrages gehen zu Lasten des Bestellers. Für die Fertigung und Lieferung ist die Auftragsbestätigung der milch43 maßgebend. Wird gemäß Umfang und Größe einer Werbeanlage eine statische Berechnung notwendig, wird diese durch milch43 erstellt und gesondert berechnet. Wird die statische Berechnung abweichend durch den Auftraggeber oder eine Vertreter des Auftraggebers erstellt, übernimmt die Firma milch43 keine Gewährleistung für die Durchführbarkeit, Haltbarkeit und evtl. Schäden. Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß des Angebotes der milch43 bzw. der Auftragsbestätigung ausgeführt werden kann, ist die milch43 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung, wenn sie die Auftragssumme nicht mehr als 10 % überschreiten.
5. Lieferfrist
Die angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Auftrag in allen Punkten mit dem Auftraggeber einwandfrei geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung (und die Erteilung der Genehmigung durch Behörden oder Dritte). Für Lieferverzögerungen oder -beschränkungen, die durch höhere Gewalt, schlechtes Wetter, Betriebsstörungen usw. oder sonst ohne das Verschulden der milch43 entstehen, übernimmt die milch43 keine Verantwortung. Sie berechtigen den Besteller nicht, Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
6. Lieferung und Versand
6a Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Die Versandart wird, wenn keine besonderen Anweisungen vorliegen, nach der Art des Produktes festgelegt. Verpackung und Versand werden billigst berechnet.
6b. Teillieferungen sind zulässig.
6c. Die Lieferung erfolgt ab Produktionsort Kiel auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, etwaigen Teuerungszuschlägen, vereinbarten Nachlässen und sonstigen Gegebenheiten.
6d. Ist für eine Ware eine Lieferzeit bestimmt gewesen und ist diese abgelaufen, so wird diese Ware auf Kosten des Bestellers eingelagert und in Rechnung gestellt, nachdem die Leistung versand- und montagefertig gemeldet und vereinbarungsgemäß angeboten worden ist und die Ware nicht innerhalb von 5 Tagen abgenommen wird. Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Käufer über.
7. Montage
7a. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen gehen zu Lasten des Bestellers.
7b. Für Liefer- und Montagefahrzeuge muss an der Baustelle die Anfahrt und das Parken möglich sein. Die Bereitstellung von Baustrom (z B. für Schweißarbeiten) ist eine bauseitige Leistung.
7c. Ein evtl. notwendiges Gerüst ist, wenn nicht anders vereinbart, eine bauseitige Leistung.
8. Entsorgung
Entsorgungskosten sind in der Regel in Angebot und Auftrag enthalten. Sollten im Zuge von Demontagen Entsorgungen, durch gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen, anfallen, so hat der Besteller die entstehenden Kosten zu tragen.
9. Zahlungsbedingungen
9a. Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen, in voller Höhe, fällig.
9b. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Zinsen berechnet, mindestens aber 1% für jeden angefangenen Monat, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Ferner sind sämtliche Mahnkosten – die nach Fälligkeit entstanden sind – zu ersetzen. Das gleiche gilt für die Inkassokosten.
9c. Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9d. Der Rechnungsversand erfolgt in elektronischer Form. Wenn Sie die Rechnungen in Papierform erhalten möchten, informieren Sie uns unter info@milch43.de.
10. Eigentumsvorbehalt
10a. Lieferungen und Leistungen der milch43 bleiben bis zur Zahlung sämtlichen Forderungen gegen den Besteller, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Sache entstehen, einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum der milch43. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, ferner dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Lieferforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückerstattung bzw. Freigabe der Sicherheit verpflichtet.
10b. Der Käufer ist berechtigt, die Lieferung im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm nicht gestattet. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung eines Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, sobald sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
Der Verkäufer ist zum Widerruf der Ermächtigung zum Weiterverkauf berechtigt, sofern die Weiterveräußerung an Drittabnehmer in der Weise erfolgt, dass die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das gleiche gilt, wenn der Käufer die Vorausabtretung der Kundenforderung durch Abwehrklauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhindert.
10c. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung einer angemessenen Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwenden. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug ist der Wiederverkäufer verpflichtet, auf Anforderung die Adresse seiner Schuldner und die Höhe der betreffenden Forderungen bekanntzugeben.
10d. Bei Weiterveräußerung des auf unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Kaufgegenstandes bzw. der Kaufgegenstände an Dritte – gleichgültig, ob Weiterverkauf oder Einbau in Bauwerken oder Grundstücken -– wird die Forderung des Käufers gegen den Dritten bis zur Höhe des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns abgetreten. Die Vorausabtretung beinhaltet auch entsprechende Saldoforderungen, die sich am Schluss der Rechnungsperiode bilden, wenn der Vertragspartner die Forderung mit seinem Kunden in einem Kontokorrentverhältnis abrechnet.
Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einzuziehen. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Einziehungserlaubnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, wird die Forderung gegen den Dritten über den Betrag des Kaufpreises hinaus weiter bis zu dem zusätzlichen Betrag unseres Verzugsschadens an uns abgetreten. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, sofort dem Dritten die Forderungsabtretung bekanntzugeben.
11. Gewährleistung
11a. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung und Leistung.
11b. In allen Fällen der von der milch43 gewährten Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt die Verlängerung nur für Fabrikations- oder Materialfehler.
11c. Von jeglicher Gewährleistung sind ausgeschlossen:
– Fehler, die durch mechanische Beanspruchung, falsche Montage oder falsche Bedienung durch den Besteller bzw. Dritte verursacht werden.
– Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag.
– Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechani- sche, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
11d. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden, einschließlich etwaiger Schadenersatz-ansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
11e. Bei Reparaturarbeiten wird eine Garantie für Farbgleichheit nicht gegeben. Bestandteil eines Reparaturangebots sind allein die darin ausdrücklich enthaltenen Arbeiten. Die zur Zeit der Abgabe des Angebots nicht erkennbaren Mängel, gleich welcher Herkunftsart, sind nicht Bestandteil des Angebotes.
11f. Für Ersatzlieferungen (kostenlos oder gegen Rechnung) wird eine neue Garantiezeit von 6 Monaten in Lauf gesetzt. Diese neue Garantiezeit wird ausdrücklich nur für die Ersatzlieferungen gewährt.
11g. Die Firma milch43 ist berechtigt, die Richtigkeit von Gewährleistungsansprüchen durch Fachingenieure oder Monteure nachprüfen zu lassen. Ergibt sich kein Recht zur Inanspruchnahme der Gewährspflicht, so trägt der Besteller die Prüfungskosten.
11h. Für die Tragfähigkeit der vorhandenen Fundamente bzw. Unterkonstruktionen übernehmen wir weder Garantie noch Haftung.
11i. Bei Lieferung von Fremdfabrikaten übernimmt die milch43 keine Gewährleistung oder Haftung. Die Gewährleistungsrechte werden an dieser Stelle gegen den Lieferanten an den Kunden abgetreten. Für den Fall, dass diese Ansprüche gegen den Lieferanten aus gesetzlichen Gründen durchgesetzt werden können, übernimmt die milch43 eine Sachmängelgewährleistung wie bei eigenen Produkten.
12. Reklamation
12a. Offene Reklamationen sind der Firma milch43 unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware und Leistung am Bestimmungsort. Bei verborgenen Mängeln sind diese schriftlich 8 Tage nach ihrer Entdeckung – spätestens jedoch 3 Monate nach Erhalt – anzuzeigen.
12b. Bei berechtigter, fristgerechter Reklamation wird die milch43 die mangelhafte Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Leistung ersetzen. Stattdessen können wir dem Besteller in geeigneten Fällen den Minderwert gutschreiben.
12c. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Konventionalstrafe, einschließlich des entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
12d. Wird eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
12e. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.
13. Urheberrechte
13a. Soweit Urheberrechte an dem Werk entstanden sind, bleiben diese in unserem Eigentum.
13b. Allein dem Besteller wird das Recht zur Nutzung des vom Urheberrecht geschützten Werkes zu Werbezwecken gestattet. Dieses beinhaltet insbesondere den Aufdruck bzw. Abdruck auf Schriftstücken und das Anbringen des Werkes an und in Gebäuden zum Zwecke der Werbung. Die Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung unseres Vergütungsanspruchs aus Lieferung des Werkes. Eine spezielle Vergütung für das Nutzungsrecht wird bei alleiniger Nutzung durch den Besteller nicht erhoben. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
13c. Soll auf Verlangen des Bestellers auf Rechtsstellungen Dritter eingewirkt werden (insbesondere durch Urheberrecht und Markenrecht begründete Positionen), so haftet der Besteller dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Die Firma milch43 übernimmt keine Garantie oder Haftung für Ansprüche, die aus Verletzungen von Rechten Dritter entstehen. Gegebenenfalls hat der Besteller eine entsprechende Verfügungsmacht bzw. Einwilligung vom Inhaber des Rechts der milch43 gegenüber schriftlich nachzuweisen.
13d. Die milch43 verpflichtet sich, eine weitere Verwendung des Werkes gegenüber Dritten zu unterlassen. Nicht davon umfaßt sind Verwendungen, die nicht geeignet sind, mit dem vertragsgegenständlichen Werk in Wettbewerb zu treten. 13e. Das Nutzungsrecht ist unbefristet. Es erlischt jedoch mit Rückgängigmachung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grunde.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstandklausel
Erfüllungsort ist Altenholz. Gerichtsstand gilt, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Rendsburg als vereinbart.
15. Alle Lieferungen erfolgen aufgrund der vorstehenden Bedingungen.
Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.
16. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unwirksam.
Altenholz im Dezember 2016
milch43 GmbH
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